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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen dem Coach/Therapeuten als Verwender und dem Klienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes vereinbart wurde.



§ 2 Zustandekommen und Inhalt des Behandlungsvertrages

1) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der /Klient/Patient das generelle Angebot des Therapeuten/Heilpraktikers(Psychotherapie), die Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.

2)Der Heilpraktiker(Psychotherapie)/Therapeut erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung Beratung, Diagnose und Therapie des Patienten anwendet.


4) Vielfach werden vom Coach/Therapeuten auch Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt, auch nicht allgemein erklärbar sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.

Honorierung

1) Mit Zustandekommen des mündlichen oder schriftlichen Vertrages entsteht der Honoraranspruch des Coach/Therapeuten gegenüber dem Klienten.

2) Das Honorar für Einzelsitzungen wird, wenn nicht anders vereinbart, bar vor Sitzungsbeginn beglichen. Beiträge für Seminare, Workshops und Ausbildungen sind bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung bar oder per Überweisung zu zahlen. Bei verspäteter Zahlung oder Nicht-Zahlung kann kein Anspruch auf den gebuchten Platz erhoben werden.


4) Nicht eingehaltene oder kurzfristig (weniger als 48 Stunden vorher) abgesagte Termine für Einzelsitzungen werden voll berechnet. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Klient mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt, oder am Erscheinen zum vereinbarten Termin aufgrund eines Umstandes gehindert ist, den der Patient nicht zu vertreten hat.

Für Workshops, Seminare und Ausbildungen gilt eine Frist von spätestens einer Woche vorher. Spätere Absagen können nicht berücktsichtigt werden und werden voll berechnet. Im Einzelfall kann ein Nachfolgetermin vereinbart werden.

5) Die Honorare sind vom Klienten nach jeder Behandlung bar gegen Erhalt einer Quittung oder, falls zwischen Heilpraktiker und Patienten gesondert vereinbart, nach Rechnungsstellung gemäß § 7dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu zahlen.


Rechnungsstellung:

Auf Wunsch kann dem Klienten eine detaillierte Rechnung zur Vorlage fürs Finanzamt erstellt werden. Ansonsten erhält er für jede Behandlung, die er bar bezahlt, eine Quittung.


§ 7 Salvatorische Klausel

1) Sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

2) Soweit Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

3) Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderungen eine unzumutbare Härte für eine Partei des Vertrages darstellen würde.

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Düsseldorf, 01.01.2017

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